Verfahrensverlauf
Als Landratsamt Vogtlandkreis und zuständige untere Verwaltungsbehörde für Antragsteller, die ihren Betriebssitz im Vogtlandkreis haben, nehmen wir Ihre Anträge entgegen und prüfen anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Versagungsgründe vorliegen. Trifft dies nicht zu, wird die Erlaubnis erteilt. Danach erfolgt durch uns eine Mitteilung an die Industrie- und Handelskammer zur Eintragung im Vermittlerregister. Die Industrie- und Handelskammer wird Ihnen die entsprechenden Eintragungen einschließlich Registrierungsnummer gesondert mitteilen.
Autor: Christian Gebhardt