Gebühr
Kostenerhebung nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz und dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis entsprechend des Verwaltungsaufwandes und entstandener Auslagen
(Gebührenrahmen: 205,00 bis 785,00 Euro).
Autor: Christian Gebhardt
Horten im Frühling