Pflege
"Das Mitgefühl mit anderen Geschöpfen ist es, was Menschen erst wirklich zum Menschen macht."
(Albert Schweitzer)
Sie sind pflegebedürftig beziehungweise haben pflegebedürftige Angehörige? Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nicht aus und Sie sind nicht in der Lage, die Kosten für die notwendige Pflege zu begleichen? Sie benötigen Hilfe und Unterstützung, dann beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Jugend und Soziales zu:
- ambulanten Leistungen der Pflege und
- allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung und Pflegeplatzfinanzierung für über 67-Jährige
Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.
Hinweis
Angehörige ersten Grades können im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt herangezogen werden.