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Wer ist schulpflichtig?

Wer 6 Jahre alt ist, muss zunächst 9 Jahre in die Schule gehen (Vollzeitschulpflicht).

Anschließend sind Kinder grundsätzlich 3 Jahre lang Berufsschulpflichtig. Wer in einem Ausbildungsverhältnis steht, besucht die Berufsbildende Schule.

Wer einen höheren Schulabschluss anstrebt, erfüllt die Schulpflicht durch den weiteren Besuch einer Allgemeinbildenden Schule.

Auch Volljährige, die sich in der Berufsausbildung befinden, sind während dieser Zeit schulpflichtig.

Die Schulpflicht betrifft auch Kinder mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft. Von der Schulpflicht kann auch nicht aufgrund religiöser, weltanschaulicher, sachlicher oder ideologischen Gründen abgesehen werden. Jedes Kind, dass in Sachsen lebt, unterliegt dieser Schulpflicht.