Was passiert, wenn ich nicht zur Schule gehe?
Unentschuldigtes Fehlen stellt eine Verletzung der Schulpflicht dar. Dies gilt nicht nur für das Fehlen an ganzen Tagen, sondern bereits das Schwänzen einzelner Unterrichtsstunden kann Konsequenzen haben.
Es drohen zum einen so genannte Erziehungsmittel oder Ordnungsmaßnahmen, die durch die Schule verhängt werden können.
Gehen Schüler jedoch immer wieder nicht in die Schule, können auch Bußgeldverfahren eröffnet werden. Sind Schüler noch keine 14 Jahre alt, gehen die Bescheide, die ein Bußgeld bis zu 1250,00 € beinhalten können, an die Eltern. Ab dem 14. Lebensjahr sind die Geldbußen direkt an die Schüler zu richten, die nicht in die Schule gehen. Bei Nichtbezahlen der Geldbuße droht dann sogar ein Verfahren vor dem Jugendgericht.
In extremen Fällen kann sich auch das Jugendamt einschalten und sich gegebenenfalls in das Sorgerecht der Eltern einmischen.