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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

"Die beste Hilfe zur Selbsthilfe entsteht durch soziales Engagement."

Alfred Selacher

Herr Maik Schwarz

Sozialamt
Beigeordneter/Geschäftsbereich I|Sozialamt|Sachgebiet Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
Sachgebietsleiter Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt

Postplatz 5

08523 Plauen


Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine eigenständige, bedarfsabhängige Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Leistungen der Grundsicherung sollten hauptsächlich dazu beitragen, die so genannte "verschämte Armut" einzugrenzen. Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt bleiben Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Einzelnen unter einen Betrag von 100.000 € liegt.

Sind Sie

  • über 65 Jahre alt oder
  • älter als 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert,
  • reicht Ihr Einkommen und Vermögen beziehungsweise das Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder Lebenspartner nicht für den Lebensunterhalt aus und
  • ist Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland,

dann können Sie einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen stellen.

Unsere Leistungen für Sie

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Weitere Leistungen

Grundsicherung bei Heimunterbringung von Hilfsbedürftigen, die das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben