Hilfe für Blinde
"Die Schönheiten der Seele sieht nur der Blinde."
Billy
Sind Sie
- blind
- hochgradig sehbehindert
- gehörlos oder haben Sie ein
- schwerstbehindertes Kind
dann können Sie in Sachsen zum Ausgleich einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich erhalten.
Die auf Antrag gewährte Leistung ist eine einkommens- und vermögensunabhängige monatliche Geldleistung.
Unsere Leistungen für Sie
Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche beantragen