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Hilfe für Blinde

"Die Schönheiten der Seele sieht nur der Blinde."


 Billy

Sind Sie

  • blind
  • hochgradig sehbehindert
  • gehörlos oder haben Sie ein
  • schwerstbehindertes Kind

dann können Sie in Sachsen zum Ausgleich einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich erhalten.

Die auf Antrag gewährte Leistung ist  eine einkommens- und vermögensunabhängige monatliche Geldleistung.

Unsere Leistungen für Sie

Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche beantragen

Weitere Leistungen

Blindenhilfe