Voraussetzungen
Beizubringende Unterlagen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (bei juristischen Personen zusätzlich für jeden gesetzlichen Vertreter)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei juristischen Personen zusätzlich für jeden gesetzlichen Vertreter)
- Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes (bei juristischen Personen zusätzlich für jeden gesetzlichen Vertreter)
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts; Auskünfte können ausschließlich über das Vollstreckungsportal (www.vollstreckungsportal.de) eingeholt werden
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung – Vorlage einer Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde oder der Sachkunde gleichgestellte Abschlüsse
- Für natürliche Personen (Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute)
- Bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführungsbefugten Gesellschafter
- Bei juristischen Personen von jedem gesetzlichen Vertreter, der die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittlung ausüben will, entsprechend dem Antrag
- Bei juristischen Personen und Handelspersonengesellschaften: Handelsregisterauszug
- Ausgefülltes Antragsformular zur Eintragung im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer
Ausländische Personen, die keine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, benötigen grundsätzlich eine gültige Aufenthaltsgenehmigung, in welcher die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen sein darf. Halten sich ausländische Personen bei Beantragung der Erlaubnis erst kurz in Deutschland auf (in der Regel weniger als ein Jahr), werden zusätzliche Unterlagen aus dem Herkunftsland benötigt.Wegen der Einzelheiten kontaktieren Sie bitte unsere Behörde.