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Verfahrensablauf

Das Landratsamt Vogtlandkreis als zuständige untere Verwaltungsbehörde für Antragsteller, die ihren Betriebssitz im Vogtlandkreis haben, nimmt Ihre Anträge entgegen und prüft anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Versagungsgründe vorliegen. Trifft dies nicht zu, wird die Erlaubnis erteilt. Danach wird von uns Ihr Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammer weitergeleitet. Diese wird Ihnen die entsprechenden Eintragungen einschließlich Registrierungsnummer gesondert mitteilen.