Voraussetzungen
- Vollendung des 21. Lebensjahres
- Nachweis der sprengstoffrechtlichen Fachkunde
- Zuverlässigkeit ohne strafrechtliche Verfehlungen
- persönliche Eignung
- Bedürfnisnachweis für die beabsichtigte Tätigkeit
- Wohnsitz im zuständigen Landkreis (Vogtlandkreis)