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Verfahrensablauf

Wir nehmen für Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben, unter Vorlage des Personalausweises beziehugsweise Reisepasses die Anträge entgegen und prüfen anhand der vorgelegten Unterlagen, ob Versagungsgründe vorliegen.

Hierbei holt die Behörde zum Beispiel im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung folgende Erkundungen ein:

  • unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und Auskunft aus dem Erziehungsregister
  • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
Nach erfolgreicher Überprüfung wird die sprengstoffrechtliche Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz ausgestellt und Ihnen persönlich ausgehändigt oder zugesandt.