Voraussetzungen
- gültige Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Verlängerung
- aktueller Bedürfnisnachweis für die in der bereits erteilten Erlaubnis aufgeführten Tätigkeiten
- Wohnsitz im zuständigen Landkreis (Vogtlandkreis)