Verfahrensablauf
Wir nehmen für Antragsteller, die ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben, unter Vorlage des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses, die Anträge entgegen und prüfen, ob Versagungsgründe vorliegen.
Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten Sie von uns eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, mit welcher Sie sich an einem (staatlich) anerkannten Lehrgang zur Erlangung der sprengstoffrechtlichen Fachkunde anmelden bzw. teilnehmen können.