Verfahrensablauf
Wir nehmen für Antragssteller, die ihren Wohnsitz im Vogtlandkreis haben, die Anträge entgegen und prüfen, ob die erforderliche Zuverlässigkeit des Antragstellers vorliegt. Dazu werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sowie eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle eingeholt.
Der Nachweis über die persönliche Eignung, der Sachkunde sowie des Bedürfnisses ist jeweils durch den Antragssteller selbst zu erbringen. Hierzu ist die Vorlage entsprechender Nachweise (zum Beispiel Urkunde der Sachkundeprüfung, Bedürfnisbescheinigung für Sportschützen, und so weiter) erforderlich.
Bestehen Bedenken zur persönlichen Eignung, kann die Waffenbehörde ein amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige oder körperliche Eignung verlangen.
Soweit der Antragssteller die gesetzlichen Anforderungen erfüllt, stellt die Waffenbehörde die Waffenbesitzkarte aus und sendet diese dem Antragssteller zu. Alternativ kann die Erlaubnis auch in der Waffenbehörde persönlich abgeholt werden.