Voraussetzungen
Die Beantragung des Waffenscheines ist ab der Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe auch eine Waffenbesitzkarte benötigen. Für die Erteilung einer solchen waffenrechtlichen Erlaubnis gelten gegebenenfalles weitere Altersbeschränkungen.
Weitere Voraussetzungen sind die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, die Sachkunde und das Vorliegen eines Bedürfnisses des Antragsstellers.
Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.
Die notwendige Sachkunde kann durch eine Sachkundeprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss (Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig) oder einem staatlich anerkannten Prüfungsausschuss (zum Beispiel an einem Bildungsinstitut) nachgewiesen werden.
Um ein Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines zu haben, müssen Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sein und der zugriffsbereite Besitz von Schusswaffen auch außerhalb Ihres befriedeten Besitztums (zum Beispiel. Ihrer Wohnung oder Ihres eingezäunten Grundstückes) muss geeignet sein, diese Gefährdung zu mindern.
Weiterhin müssen Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die pauschal Sach- und Personenschäden in Höhe von einer Million Euro versichert.