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Voraussetzungen

Die Beantragung des „Kleinen Waffenscheines“ ist ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.

Weitere Voraussetzungen sind die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung des Antragsstellers.

Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem voraus, dass Sie nicht vorbestraft sind.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.