Voraussetzungen
Die Beantragung einer Schießerlaubnis ist grundsätzlich ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Für Schützenvereine besteht die Möglichkeit der Antragsstellung unter Benennung mehrerer Schützen. Diese müssen jeweils die unten genannten Voraussetzungen erfüllen.
Neben dem Alter sind weitere Voraussetzungen die Zuverlässigkeit, die persönliche Eignung, die Sachkunde und das Vorliegen eines Bedürfnisses des Antragsstellers.
Je nach begehrter Schießerlaubnis können gegebenenfalles weitere Voraussetzungen bestehen.