Inhalt

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung einer Schießerlaubnis wird von der Waffenbehörde entgegen genommen. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis vorliegen. Daraufhin erlässt die Waffenbehörde einen entsprechenden Bescheid. Dieser Bescheid ist in der Regel mit einer Befristung sowie Auflagen verbunden.