Schwerbehinderung
"Spätestens bei einer körperlichen Behinderung erkennt man, dass im Leben nicht alles selbstverständlich ist."
Hubert Joost
Wenn Sie unter nicht nur vorübergehenden (länger als 6 Monate andauernden) altersuntypischen Gesundheitsstörungen leiden und Ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist, können Sie diese körperlichen, seelischen und geistigen Beeinträchtigungen als Behinderung feststellen lassen. Die Feststellung der Behinderung erfolgt auf Antrag und unabhängig von der Ursache der Erkrankung. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Gleichzeitig wird über das Vorliegen von Merkzeichen entschieden.
Unsere Leistungen für Sie
Feststellung einer Behinderung, des Grades der Behinderung und von Merkzeichen
Gleichstellung einer Behinderung mit einer Schwerbehinderung
Schwerbehindertenausweis, Verlängerung