Wohnen
"Wie Menschen denken und Leben, so bauen und wohnen sie."
Johann Gottfried von Herder
Wohnen" ist ein elementares Grundbedürfnis und Ausdruck persönlicher Lebensqualität.
Wohngeld hilft einkommensschwachen Personen, die Mieter einer Wohnung oder Eigentümer von selbst genutzten Wohnraum sind. Zu beachten ist, dass Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, bei denen Leistungen für die Wohnkosten bereits berücksichtigt wurden, vom Wohngeld ausgeschlossen sind. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte einen Anspruch geltend machen. Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Antragsformulare erhalten Sie in der Wohngeldbehörde des Landratsamtes Vogtlandkreis. Gerne kann dort auch eine individuelle Beratung in Anspruch genommen werden. Antragsformulare erhalten Sie aber auch in den Außenstellen des Landratsamtes, den Stadt- und Gemeindeverwaltungen bzw. Verwaltungsverbänden des Vogtlandkreises.
Übersteigen die Höhe der Miete oder die Belastung für angemessenen Wohnraum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihres Haushaltes, dann können Sie Wohngeld beantragen.
Ausführliche Informationen über die geltenden Wohngeldregelungen erfahren Sie in der Wohngeldstelle.
Unsere Themen für Sie
- Wohngeldantrag auf Mietzuschuss/ Lastenzuschuss
- Wohngeldantrag für Heimbewohner
- Mitteilung über Veränderung zum Wohngeldantrag
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt für Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen
- Bildungspaket, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen (Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Bildungspaket, Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen (Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld)
- Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Sozialhilfe)
- Mietschulden-Übernahme bei Wohnungskündigung oder Räumungsklage beantragen (Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Weitere Themen
Möchten auch Sie so lange wie möglich selbstständig und selbstbestimmt wohnen? Wer hilfe- und pflegebedürftig ist, aber dennoch zuhause wohnen möchte, braucht neben individuellen Hilfe- und Unterstützungsleistungen auch quartiersbezogene und speziell angepasste Beratungs-, Wohn- und Betreuungsangebote,wie zum Beispiel:
- Beratung zu baulichen Maßnahmen in der eigenen Häuslichkeit
- Alltagshilfen
- Gemeinschaftsangebote
- Fördermöglichkeiten
- Pflege- und Betreuungsangebote
und so weiter.
Informationen zu diesen Hilfe- und Unterstützungsleistungen erhalten Sie über die Pflegenetze.