Inhalt

Voraussetzungen

  • Schüler des Gymnasium Klingenthal oder der Seminar Oberschule in Auerbach,
  • Unterbringung im Internat am Gymnasium Klingenthal,
  • keinen Anspruch auf Förderung nach der Sächsischen Unterbringungsverordnung, weil
    • sie entweder nicht im Freistaat Sachsen wohnen oder
    • die tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule einschließlich der Wartezeiten bei der Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln weniger als 120 Minuten beträgt und
  • keine Förderung nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften bzw. durch die Sportförderung erfolgt.

Internatsschüler ab Klassenstufe 10 haben die Möglichkeit, bei dem für sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Leistungen nach dem Bundesgesetz über die individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) zu beantragen (§45 BAföG). Die Leistungen nach dem BAföG werden auf die Unterstützung angerechnet. Die Anrechnung erfolgt ab einer Höhe, die den in § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG genannten Betrag übersteigt (derzeit 231,00 €).