Allgemeine Informationen
Die Erstattung erfolgt in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen finanziellen Aufwendungen der Beförderung vom Hauptwohnsitz zur Schule und zurück. Finanzielle Leistungen, die der Zweckverband ÖPNV nach seiner Schülerbeförderungssatzung gewährt, werden auf die Unterstützung des Vogtlandkreises angerechnet.
Die Kostenerstattung beträgt maximal 165,00 € je Beförderungsmonat. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind vom Antragsteller bzw. den Eltern selbst zu tragen.