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Welche Elektro-Altgeräte können über Sammelbehälter entsorgt werden?

Kleingeräte können an den Containerstandplätzen entsorgt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Haushaltkleingeräte wie Staubsauger, Haartrockner, Toaster, elektrische Messer, Küchenmaschinen, elektrische Uhren, Bügeleisen, Rasierapparat,
  • Kleingeräte der Informations- und Kommunikationstechnik wie Telefone, Faxgeräte, Taschen- und Tischrechner, Kopierer, Festplatten,
  • Kleingeräte der Unterhaltungselektronik wie Radios, Videokameras, Videorecorder, DVD-/Blue-Ray-Player, Verstärker, elektronische Musikinstrumente, MP3-Player,
  • elektrische und elektronische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Sägen, Lötpistolen, Rasenkantenschneider, Trennschleifer, Akku-Schrauber,
  • elektrisches Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte wie Spielekonsolen, Eisenbahnen, Autorennbahnen, Fahrradcomputer, elektronisches Spielzeug, Sprechpuppen,
  • sonstige Geräte wie Rauchmelder, Heizregler, Thermostate, Blutdruckmessgeräte.

Nicht in die Sammelbehälter eingeworfen werden dürfen Bildschirme, Fernseher oder Geräte mit eingebauten Batterien oder Akkus. Bitte entfernen Sie vor dem Einwurf Batterien oder Akkus aus den Altgeräten.

Das Abstellen von Altgeräten an den Sammelbehältern ist ebenfalls nicht erlaubt.

Natürlich können Sie diese Geräte auch direkt am Wertstoffhof abgeben.