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Wie erfolgt die Rücknahme von Elektro-Altgeräten beim Händler?

  • Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m²,
  • Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die auch Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, oder
  • Versandhändler mit Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m²,

sind verpflichtet, beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen, zum Beispiel Kühlschrank gegen Kühlschrank.

Ebenso sind kleinere Altgeräte (äußere Abmessungen < 25 Zentimeter) in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, auch ohne Kauf eines neuen Gerätes.

Über welche Wege die Altgeräte dann zurückgenommen werden, zum Beispiel Abhol-Service oder Annahmestellen, erfahren Sie beim jeweiligen Händler.

Für kleinere Händler bestehen diese Rücknahmepflichten nicht. Diese können Altgeräte jedoch freiwillig zurücknehmen.