Wie erfolgt die Rücknahme von Elektro-Altgeräten beim Händler?
- Händler mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m²,
- Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die auch Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, oder
- Versandhändler mit Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m²,
sind verpflichtet, beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich zurückzunehmen, zum Beispiel Kühlschrank gegen Kühlschrank.
Ebenso sind kleinere Altgeräte (äußere Abmessungen < 25 Zentimeter) in haushaltsüblichen Mengen unentgeltlich zurückzunehmen, auch ohne Kauf eines neuen Gerätes.
Über welche Wege die Altgeräte dann zurückgenommen werden, zum Beispiel Abhol-Service oder Annahmestellen, erfahren Sie beim jeweiligen Händler.
Für kleinere Händler bestehen diese Rücknahmepflichten nicht. Diese können Altgeräte jedoch freiwillig zurücknehmen.