Inhalt

Nach Eingang Ihres Antrages werden vom Amt die erforderliche Befunde und medizinischen Gutachten sowie Krankenhaus- und Kurberichte beigezogen.

Liegen alle medizinisch notwendigen Berichte vor, erfolgt die Auswertung durch einen ärztlichen Gutachter. Grundlage dafür ist die „Versorgungsmedizin-Verordnung“.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt, können Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Hierzu erhalten Sie mit dem Bescheid ein Formular zur Übersendung Ihres Lichtbildes.