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Kopfläuse... was nun?

Sicherlich sind schon viele Eltern mit dem Problem von Kopfläusen bei ihren Kindern konfrontiert worden.

In Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Kindergärten und Schulen) treten besonders häufig nach der Urlaubssaison Kopfläuse auf.
Eine Verlausung hat nichts mit Unsauberkeit zu tun. Hierfür ist meistens der enge Kontakt (Kopf zu Kopf) zu anderen befallenen Personen ausschlaggebend. Bei sehr starkem Befall können allerdings auch Kleidungsstücke, wie zum Beispiel Mützen und Schals, aber auch Heimtextilien, Sportmatten und Plüschtiere sowie gemeinsam benutzte Kämme und Bürsten für die Übertragung eine Rolle spielen.

Die Läuse geben über einen Stechsaugrüssel ein Sekret ab, das zu einem unangenehmen Juckreiz führt. Eine Infektion von Kratzwunden kann hierbei die Folge sein.
Die Entwicklung einer Läusegeneration (über Nissen und drei Larvenstadien) dauert etwa drei Wochen.
Die geschlechtsreifen Läuse sind ungefähr 2,4 bis 3,1 mm groß. Wesentlich kleiner sind die Nissen, die weibliche Läuse wie Perlen an einer Schnur an die Haare ankleben.

Werden Läuse festgestellt, ist schnelles Handeln erforderlich.
Auf ärztliche Verordnung (für Kinder), aber auch ohne Rezept, stehen in den Apotheken geeignete Präparate zur Verfügung.

Eine Wiederzulassung zur Gemeinschaftseinrichtung kann erst dann erfolgen, wenn die erste Behandlung sachgemäß durchgeführt wurde. Nach zirka 8 bis 10 Tagen muss eine weitere Behandlung erfolgen. Während der Behandlung beziehungsweise im Anschluss wird ein wiederholtes sorgfältiges nasses Auskämmen mit Haarpflegespülung und einem Läuse- beziehungsweise Nissenkamm angeraten, um alle Läuse, Larven und Nissen zu entfernen.

Trotz sachgerechter Durchführung der oben genannten Maßnahmen kann es passieren, dass diese kleinen Quälgeister auch weiterhin für Unmut sorgen.

Das tritt zum Beispiel dann auf, wenn nicht im gleichen Zeitraum alle anderen Familienmitglieder, Kinder der Kindergartengruppe oder Mitschüler der Klasse nachgeschaut und im Bedarfsfall behandelt werden. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass sofort nach Feststellung eines Läusebefalls die Eltern die Einrichtung informieren. Die Einrichtung muss dafür Sorge tragen, dass eine Information mit dem Hinweis auf eine notwendige Läusekontrolle und gegebenenfalls Behandlung an alle Eltern ergeht.
Zeitgleich zur Behandlung sollten auch weitere hygienische Maßnahmen vorgenommen werden, wie zum Beispiel das Waschen aller getragenen kopfnahen Textilien, Bettwäsche, Heimtextilien, wie Decken und Kissen. Kämme und Bürsten müssen gründlich gereinigt werden. Böden und Postermöbel sind abzusaugen.
Plüschtiere können für 3 bis 4 Wochen in einem verschlossenen Plastiksack aufbewahrt und somit die Läuse „ausgehungert“ werden.

Entsprechend dem Infektionsschutzgesetz darf aus diesem Grund niemand in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten beziehungsweise betreut oder unterrichtet werden, bei dem eine Verlausung festgestellt wurde.

Die Verantwortung für eine Läusefreiheit der Kinder liegt bei den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten. Sie müssen bei Feststellung des Läusebefalls unverzüglich die oben genannten Behandlungs- und Kontrollmaßnahmen durchführen. Auch wenn die „Läuseplage“ überstanden ist, sollte in regelmäßigen Abständen eine Nachschau erfolgen.

Läusebefall ist immer wieder ein aktuelles Thema. Die Ursache hierfür liegt häufig in der Unkenntnis der Übertragung, der Vermehrung und Bekämpfung dieser Parasiten.

Aus diesem Grund ist fachliches Wissen, Handlungsbereitschaft und regelmäßige Kontrolle die beste Voraussetzung dafür, die Läuse wieder los zu werden.

Das ist nicht nur für das eigene Kind, sondern auch für alle Kontaktpersonen wichtig.

Es ist also keine Schande, von Läusen befallen zu werden. Man muss nur dafür sorgen, sie so schnell wie möglich wieder los zu werden.