Virusbedingte Durchfallerkrankungen
Als Ursache kommen unter anderem Noroviren, aber auch Adeno-, Rota- und andere Viren infrage. Typischerweise ist ein saisonaler Anstieg der Erkrankungszahlen immer in den Winter- und zeitigen Frühjahrsmonaten zu verzeichnen.
Klinisch sind diese Erkrankungen durch zum Teil heftiges Erbrechen, Durchfall und mitunter auch Fieber gekennzeichnet. In der Regel ist der Verlauf gutartig und die Symptomatik nach 2 bis 4 Tagen wieder abgeklungen. Eine Krankenhausbehandlung ist vergleichsweise selten notwendig. Am ehesten kann sie bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Personen infolge des starken Flüssigkeitsverlustes erforderlich werden.
Die Erreger lassen sich im Sinne einer Schmierinfektion relativ leicht durch direkten engen Kontakt mit der erkrankten Person oder deren Ausscheidungen (Stuhl, Erbrochenes) übertragen. Folgeerkrankungen innerhalb der Familie oder auch in Gemeinschaftseinrichtungen sind deshalb nicht selten. Auch durch verunreinigte Lebensmittel ist eine Übertragung prinzipiell möglich.
Im häuslichen Umfeld sollten daher einige Grundregeln der persönlichen Hygiene eingehalten werden, wenn entsprechende Symptome auftreten. Erkrankte sollten direkte Kontakte mit anderen Personen auf ein Mindestmaß beschränken. Vor allem nach dem Toilettengang (ebenso nach Toilettenhilfe oder Windelwechsel) oder nach Kontakt mit entsprechenden Ausscheidungen ist auf gründlichstes Händewaschen zu achten. Handtücher und Waschlappen sollten ausschließlich personenbezogen verwendet und verschmutzte Wäsche nach Möglichkeit bei mindestens 60 °C gewaschen werden. Erkrankte Kinder sollten ihr eigenes Spielzeug verwenden, welches nicht gleichzeitig von Geschwisterkindern mitbenutzt wird. Für Eltern ist außerdem wichtig zu wissen, dass Kinder mit einer derartigen Erkrankung die Kindertagesstätte frühestens 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome auf der Grundlage der Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen (Stand: März 2015) wieder besuchen dürfen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass in Kindereinrichtungen aufgrund der Vielzahl an Kindern und der engen Kontakte untereinander die Durchfallerreger leichter übertragen werden können.