Was muss ich bei der Abgabe beachten?
Abgabe am Wertstoffhof
- Die Annahme erfolgt nur in haushaltsüblichen Arten und Mengen (maximal 20 Kilogramm im Quartal).
- Gesamtmenge maximal 20 Kilogramm pro Anlieferung
- Es werden nur Gebindegrößen bis maximal 20 Liter angenommen.
- Annahme in auslaufsicheren Gefäßen (möglichst Originalgebinde)
- Anlieferung nur unter Vorlage des Personalausweises bzw. bei Gewerben u. ä. Angabe der Firmenanschrift oder des Sitzes
- Bei Anlieferung für Dritte ist zusätzlich eine Originalvollmacht und eine Personalausweiskopie des Berechtigten (Einwohner, Gewerbetreibende) vorzulegen.
Die Annahmebedingungen entsprechen denen am Wertstoffhof. Weiterhin ist Folgendes zu beachten:
- Am Schadstoffmobil können zu den festgelegten Zeiten Kleinmengen aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben kostenlos abgegeben werden.
- Problemabfälle sind getrennt und in verschlossenen Gefäßen (möglichst den Originalgefäßen) dem Annahmepersonal zu überlassen. Über den Gefäßinhalt ist Auskunft
zu geben. - Das unbeaufsichtigte Abstellen der Problemabfälle am Schadstoffmobil oder dessen Stellplatz ist nicht gestattet (ordnungswidrig).
- Die Zufahrt und Stellfläche des Schadstoffmobiles ist freizuhalten.
- Im Umkreis von 5 Metern um das Schadstoffmobil sind Rauchen und Umgang mit offenem Feuer verboten!