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Was muss ich bei der Abgabe beachten?

Abgabe am Wertstoffhof

  • Die Annahme erfolgt nur in haushaltsüblichen Arten und Mengen (maximal 20 Kilogramm im Quartal).
  • Gesamtmenge maximal 20 Kilogramm pro Anlieferung
  • Es werden nur Gebindegrößen bis maximal 20 Liter angenommen.
  • Annahme in auslaufsicheren Gefäßen (möglichst Originalgebinde)
  • Anlieferung nur unter Vorlage des Personalausweises bzw. bei Gewerben u. ä. Angabe der Firmenanschrift oder des Sitzes
  • Bei Anlieferung für Dritte ist zusätzlich eine Originalvollmacht und eine Personalausweiskopie des Berechtigten (Einwohner, Gewerbetreibende) vorzulegen.

Abgabe am Schadstoffmobil

Die Annahmebedingungen entsprechen denen am Wertstoffhof. Weiterhin ist Folgendes zu beachten:

  • Am Schadstoffmobil können zu den festgelegten Zeiten Kleinmengen aus privaten Haushalten und Gewerbebetrieben kostenlos abgegeben werden.
  • Problemabfälle sind getrennt und in verschlossenen Gefäßen (möglichst den Originalgefäßen) dem Annahmepersonal zu überlassen. Über den Gefäßinhalt ist Auskunft
    zu geben.
  • Das unbeaufsichtigte Abstellen der Problemabfälle am Schadstoffmobil oder dessen Stellplatz ist nicht gestattet (ordnungswidrig).
  • Die Zufahrt und Stellfläche des Schadstoffmobiles ist freizuhalten.
  • Im Umkreis von 5 Metern um das Schadstoffmobil sind Rauchen und Umgang mit offenem Feuer verboten!