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Rückkehrberatung zur freiwilligen Ausreise

Menschen, deren Asylantrag abgelehnt, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, oder aber die sich aus sonstigen Gründen freiwillig für eine Rückkehr in ihr Heimatland entscheiden, steht die landkreiseigene Rückkehrberatungsstelle zur Verfügung.

Die Beratung ist in den jeweiligen Sozialbüros des Sachgebietes angesiedelt und berät rückkehrwillige Personen individuell und vertraulich. Im Bedarfsfall wird ein Dolmetscher zur Beratung mit hinzugezogen.

Die Kollegen der Rückkehrberatung unterstützen die Rückkehrwilligen bei der Beschaffung der Reisepapiere, der Übersetzung von Zeugnissen und Dokumenten, helfen die Transporte zu regeln, medizinisches zu klären bis hin zu konkreten Ansprechpartnern vor Ort, die bei der Reintegration weiter helfen.

Auch erfolgt an diesem Punkt auch die Organisation der Kooperation mit sonstigen öffentlichen Stellen und Träger der Rückkehr, beispielsweise die Internationale Organisation für Migration oder die Landesdirektion Sachsen.

Durch die Einbindung der Rückkehrberatung in unser Sachgebiet ist es möglich, individuelle Besonderheiten der Rückkehrer zu kennen und somit beispielsweise auf familiäre Bedingungen gezielt eingehen zu können. Hier ist auch die Schnittstelle zu anderen Ämtern und zur Flüchtlingssozialarbeit, was eine zügige Abstimmung ermöglicht.