Antragstellung
Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens müssen Sie als Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens richtet sich nach der Fahrzeugklasse.
Bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ist der Nachweis über den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.
Abstemplung der Kennzeichen
Steht der Zuteilung eines grünen Kennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.