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Antragstellung

Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens müssen Sie als Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Die Zuteilung eines grünen Kennzeichens richtet sich nach der Fahrzeugklasse.

Bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ist der Nachweis über den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.

Abstemplung der Kennzeichen

Steht der Zuteilung eines grünen Kennzeichens nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.

Hinweis! Ihre Versicherung und das Hauptzollamt werden von der Zulassungsbehörde über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.