- Erstmalige Zulassung zum Verkehr vor mindestens 30 Jahren
(Es kommt also auf den Tag der ersten Zulassung und nicht allein auf das Baujahr an.) - Begutachtung des Fahrzeugs von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation
- guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs
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