Inhalt
  • Erstmalige Zulassung zum Verkehr vor mindestens 30 Jahren
    (Es kommt also auf den Tag der ersten Zulassung und nicht allein auf das Baujahr an.)
  • Begutachtung des Fahrzeugs von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs