Inhalt
  • gültiger aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden und Kostenrückständen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • bei Minderjährigen: zusätzlich
    • schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
  • wenn das Fahrzeug zugelassen ist: zusätzlich
    • Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Fahrzeugschein
    • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Fahrzeugbrief
    • amtliche Kennzeichen
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
  • wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 stillgelegt wurde: zusätzlich
    • Stilllegungsbescheinigung
    • Fahrzeugbrief
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
  • wenn keine Betriebserlaubnis vorhanden ist: zusätzlich
    • alter Fahrzeugbrief
    • Gutachten nach § 23 StVZO (Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer) und Hauptuntersuchung
    • Vollgutachten nach § 21 StVZO
  • Abgasuntersuchung
    • für Fahrzeuge mit Fremdzündungsmotor (Otto), die ab dem 01.07.1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind
    • für Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor (Diesel), die ab dem 01.01.1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind
  • Versicherungsbestätigung
  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung). Über diese elektronische Versicherungsbestätigung werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

Kennzeichenschilder

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.