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Es genügt, wenn Sie als Halter die Veräußerungsanzeige mit der Post an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde schicken. In der Regel reicht hierfür eine formlose Mitteilung mit den unten genannten Angaben. Hat die Behörde für diese Anzeige allerdings ein Formular eingeführt, müssen Sie dieses verwenden. Erkundigen Sie sich daher, ob die Behörde ein Formular verlangt oder nicht.

Hinweis! Die Kfz-Steuerpflicht endet erst mit Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges oder Umschreibung auf einen neuen Halter und nicht bereits mit Übersendung der Veräußerungsanzeige/ des Kaufvertrages.