- selbständige Bewältigung der Anforderungen in den Lebensbereichen Wohnen und soziale Beziehungen und Gestaltung des Alltags
- Erhaltung der Wohnung
- nachhaltige Sicherung der materiellen Existenzgrundlage
- Überwindung der Schwierigkeiten bei Aufbau und Erhaltung sozialer Beziehungen
- Befähigung, Schwierigkeiten ohne fremde Hilfe zu bewältigen
- Führung eines menschenwürdigen Lebens
Die Hilfesuchenden sind verpflichtet sind, nach eigenen Kräften an der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken.