Inhalt
  • selbständige Bewältigung der Anforderungen in den Lebensbereichen Wohnen und soziale Beziehungen und Gestaltung des Alltags
  • Erhaltung der Wohnung
  • nachhaltige Sicherung der materiellen Existenzgrundlage
  • Überwindung der Schwierigkeiten bei Aufbau und Erhaltung sozialer Beziehungen
  • Befähigung, Schwierigkeiten ohne fremde Hilfe zu bewältigen
  • Führung eines menschenwürdigen Lebens

Die Hilfesuchenden sind verpflichtet sind, nach eigenen Kräften an der Überwindung der besonderen sozialen Schwierigkeiten mitzuwirken.