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Hilfe zur Weiterführung des Haushalts

Benötigen Sie Hilfe zur Weiterführung Ihres Haushaltes? Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich.

Ziel der Leistung ist es, durch Übernahme der Kosten für im Einzelfall erforderliche Hilfen im Haushalt, das Verbleiben hilfsbedürftiger Menschen in ihrer eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen.

Hilfe zur Weiterführung des Haushalts kommt in Betracht, wenn die meisten/überwiegenden Verrichtungen zur Führung eines Haushalts nicht mehr selbstständig oder von anderen Haushaltsangehörigen erledigt werden können. Leistungsempfänger ist die Person, die bisher die leitende und ordnende Funktion im Haushalt innehatte und dazu nicht mehr in der Lage ist.

Diese Leistung wird gegenüber anderen bzw. gleichartigen Leistungen nachrangig gewährt. Vorrangig werden Leistungen für Haushaltshilfen durch die Krankenkasse (SGB V), durch die Unfallkasse (SGB VII), die Rehabilitationsträger (SGB IX) und dem Träger der Kriegsopferfürsorge geprüft.