Inhalt
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
  • bei Vertretung: zusätzlich
    • schriftliche Vollmacht
    • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • bei Firmen:
    • natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
    • juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
    • Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
  • bei Minderjährigen: zusätzlich
    • schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
  • Nachweis der Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere, EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigung)
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung / soweit erforderlich der Sicherheitsprüfung
  • Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen

Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung). Über diese elektronische Versicherungsbestätigung werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

Kennzeichenschilder

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.