- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt)
- bei Vertretung: zusätzlich
- schriftliche Vollmacht für Zulassung und Bekanntgabe eventuell bestehender Kraftfahrzeugsteuerschulden und Kostenrückständen aus vorangegengenen Zulassungsvorgängen
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- bei Firmen:
- natürliche Personen: Gewerbeanmeldung
- juristische Personen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Gesellschaftervertrag und Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen laut Vertrag
- bei Minderjährigen: zusätzlich
- schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten sowie deren Personalausweise
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge),
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bescheinigung über die gültige letzte Hauptuntersuchung
Wenn die Hauptuntersuchung im Ruhezeitraum fällig war, muss sie im ersten Monat des Betriebszeitraums nachgeholt werden. - bisherige Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung mit Angabe des Saisonzeitraums
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Versicherungsbestätigung
Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.
Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung). Über diese elektronische Versicherungsbestätigung werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.
Kennzeichenschilder
Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.