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Antragstellung

Die Zulassung Ihres Fahrzeugs müssen Sie als Halter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Sie können auch einen Vertreter (zum Beispiel Ihren Autohändler) mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Das Fahrzeug muss der Zulassungsbehörde oder bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen zur Überprüfung der Fahrgestellnummer vorgeführt werden, wenn die erstmalige Zuteilung einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beantragt wird (zum Beispiel bei Einfuhr).

Wunschkennzeichen

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, kann die Reservierung je nach Angebot der Zulassungsbehörde schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.

Abstemplung der Kennzeichen

Steht einer Zulassung nichts im Wege, werden die Kennzeichen abgestempelt, das heißt, mit Plaketten für die Hauptuntersuchung und den Zulassungsbereich versehen.

Autor: Tom Hörl