Inhalt
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (maximal 3 Monate alt) des Gewerbeinhabers
  • Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis des Geschäftsführers beziehungsweise Prokuristen
  • Versicherungsbestätigung für rotes Kennzeichen
  • Auskünfte aus den oben erwähnten Registern, sofern sie Ihnen übersandt wurden, ansonsten Nachweis der Beantragung der Auskünfte:
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (behördliches Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz)
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • schriftliche Erläuterungen zum Bedarf
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Versicherungsbestätigung

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Sie besteht aus einer siebenstelligen Zeichenkette (so genannte elektronische Versicherungsbestätigung). Über diese elektronische Versicherungsbestätigung werden die Versicherungsdaten vom Versicherer durch die Zulassungsbehörde abgerufen, geprüft und im Fahrzeugregister erfasst.

Kennzeichenschilder

Die benötigten Kennzeichenschilder können Sie nach der Antragstellung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Autor: Tom Hörl