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Kindergartenuntersuchung im 4. Lebensjahr

Wir bieten Ihnen auf gesetzlicher Grundlage basierend eine einmalige ärztliche Untersuchung auf Seh- und Hörstörungen sowie motorische und Sprachauffälligkeiten für Kinder im 4. Lebensjahr an. Die Untersuchungen sind nur mit Einwilligung der Sorgeberechtigten zulässig.
Auf Wunsch der Eltern können auch Hauskinder der entsprechenden Altersgruppe untersucht werden.
Ziel ist es, Entwicklungsverzögerungen und Entwicklungsstörungen in den Teilbereichen frühzeitig zu erkennen, damit eine geeignete Frühförderung eingeleitet werden kann und so optimale Voraussetzungen für die Einschulung des Kindes geschaffen werden können.