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Einschuluntersuchung

Die Einschuluntersuchung zur Beurteilung des Entwicklungsstandes aller schulpflichtigen Kinder wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst durchgeführt und ist eine Pflichtuntersuchung laut Schulgesetz des Freistaates Sachsen.

Was wird untersucht:

  • physischer Entwicklungsstatus (Sehtest, Hörtest, körperliche Untersuchung)
  • für das Erlernen der Kulturtechniken notwendige Wahrnehmungsleistungen
  • Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit
  • Fein- und Grobmotorik
  • Niveau der Sprachentwicklung (Wörter und Sätze nachsprechen und ergänzen)
  • Ernährungszustand (messen / wiegen)
  • Hinweise auf psychosoziale Auffälligkeiten und auf ansteckende oder chronische Krankheiten
  • Dokumentation des Impf- und Vorsorgestatus


Ziel der Untersuchung ist es den Entwicklungsstand hinsichtlich der Schulfähigkeit festzustellen. Es gilt Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig zu erkennen, die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer sowie die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten.