Einschuluntersuchung
Die Einschuluntersuchung zur Beurteilung des Entwicklungsstandes aller schulpflichtigen Kinder wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst durchgeführt und ist eine Pflichtuntersuchung laut Schulgesetz des Freistaates Sachsen.
Was wird untersucht:
- physischer Entwicklungsstatus (Sehtest, Hörtest, körperliche Untersuchung)
- für das Erlernen der Kulturtechniken notwendige Wahrnehmungsleistungen
- Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit
- Fein- und Grobmotorik
- Niveau der Sprachentwicklung (Wörter und Sätze nachsprechen und ergänzen)
- Ernährungszustand (messen / wiegen)
- Hinweise auf psychosoziale Auffälligkeiten und auf ansteckende oder chronische Krankheiten
- Dokumentation des Impf- und Vorsorgestatus
Ziel der Untersuchung ist es den Entwicklungsstand hinsichtlich der Schulfähigkeit festzustellen. Es gilt Gesundheits- und Entwicklungsstörungen mit besonderer Bedeutung für einen erfolgreichen Schulbesuch frühzeitig zu erkennen, die Schüler und Eltern hinsichtlich notwendiger medizinischer und therapeutischer sowie die Schule hinsichtlich schulischer Fördermaßnahmen zu beraten.