Die Sachbearbeitung von Anträgen auf Erstattung von Elternbeiträgen ist abhängig vom Wohnort der sorge-/erziehungsberechtigten Eltern des Kindes bzw. des antragsberechtigten Elternteils. Bitte geben Sie oben stehend im Feld "Ihr Wohnort" den relevanten Wohnort ein und wählen nach Anzeige in der rechten Randspalte einen bzw. den zutändigen Mitarbeiter aus.
Bei Erstanfragen kann das unten stehende Sekretariat zum Fachbereich kontaktiert werden.