Tierkörper privat gehaltener Kleintiere und Exoten
Grundsätzlich hat auch die Entsorgung von privat gehaltenen Kleintieren und Exoten auf dem geschilderten Weg zu erfolgen. Für diese Tiere sind jedoch auch folgende Entsorgungswege möglich:
- mindestens 50 cm tiefes Vergraben auf dem eigenen Grundstück, wenn dieses nicht in einem
Wasserschutzgebiet oder in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt, - Abgabe an einen Tierarzt, der gegen ein Entgelt die Entsorgung anbietet,
- Beerdigung auf einem dafür zugelassenen Tierfriedhof,
- Verbrennung in einem dafür zugelassenen Tierkrematorium,
- Entsorgung über die Kleintierkörpersammelstellen des Vogtlandkreises
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass über die Kleintierkörpersammelstellen keine Schlachtabfälle entsorgt werden dürfen.
Auch für die Entsorgung von toten landwirtschaft- lichen Nutztieren einschließlich Geflügel, Tauben und Kaninchen (außer Heimtierhaltung) sind die Sammelstellen nicht zu benutzen.