Lieferengpass für in Deutschland zugelassene Impfstoff – was kann ich als Tierarzt tun?
In den letzten Jahren kam es in mehreren Fällen zu Lieferengpässen diverser Impfstoffe in Deutschland, die den praktischen Tierarzt vor eine Herausforderung stellen, schließlich möchte der Tierhalter seine Tiere weiterhin „geschützt“ wissen.
Gleichzeitig waren aber diverse Impfstoffe in anderen Mitgliedstaaten zugelassen, diese können aber nicht einfach so nach Deutschland eingeführt und angewendet werden.
Was also tun wenn ein derartiger Therapienotstand vorliegt?!
Für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Impfstoffe aus anderen EU-Mitgliedstaaten ist eine Ausnahmegenehmigung nach
§ 11 Absatz 6 Nr. 2 Tiergesundheitsgesetz zu beantragen.
Entsprechende Anträge müssen die Tierärzte bei den zuständigen Landesbehörden stellen.
In Sachsen ist hierfür das Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz , Referat 24, Albertstraße 10, 01097 Dresden zuständig.
Für Rückfragen steht Ihnen das Team LÜVA jederzeit gern zur Verfügung.