Inhalt

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nimmt Bürgerbeschwerden

  • persönlich
  • telefonisch oder
  • schriftlich entgegen.

Geben Sie bitte bei allen Beschwerden Ihren

  • Ihren Namen
  • Ihre Adresse
  • Ihre Telefonnummer

an.

Wichtig sind des Weiteren konkrete Angaben

  • zum Produkt, welches Anlass zur Beschwerde gegeben hat
  • die Nennung der Beschwerdegründe
  • der Kaufbeleg (wenn noch vorhanden)
  • weiteres Informationsmaterial

Sind noch Reste oder das gesamte beanstandete Erzeugnis vorhanden, dann sollte es zwecks Untersuchung und Abklärung des Beanstandungsgrundes mitgebracht werden.