Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nimmt Bürgerbeschwerden
- persönlich
- telefonisch oder
- schriftlich entgegen.
Geben Sie bitte bei allen Beschwerden Ihren
- Ihren Namen
- Ihre Adresse
- Ihre Telefonnummer
an.
Wichtig sind des Weiteren konkrete Angaben
- zum Produkt, welches Anlass zur Beschwerde gegeben hat
- die Nennung der Beschwerdegründe
- der Kaufbeleg (wenn noch vorhanden)
- weiteres Informationsmaterial
Sind noch Reste oder das gesamte beanstandete Erzeugnis vorhanden, dann sollte es zwecks Untersuchung und Abklärung des Beanstandungsgrundes mitgebracht werden.