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Radiologische Untersuchung und Entschädigung von Schwarzwild

Radiologische Untersuchung von Schwarzwild

Im Vogtlandkreis besteht in bestimmten Regionen für Jagdausübungsberechtigte die Pflicht Schwarzwild, wenn dieses an Dritte abgegeben oder verkauft werden soll (Inverkehrbringen von Wildbret), auf Cäsium-137 untersuchen zu lassen.


Die genauen Hintergründe, Informationen zu den Pflichtuntersuchungsgebieten, zur Untersuchung und zu den jährlichen Ergebnissen können über den folgenden Link aufgerufen werden:
https://www.wald.sachsen.de/radiocaesiumbelastung-von-wildschweinfleisch-4538.html.

Die Untersuchung findet im Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Vogtlandkreises, Stephanstraße 9, 08606 Oelsnitz statt.
Die Jagdausübungsberechtigten im Vogtlandkreis wurden über die genauen Modalitäten informiert. Für die Einsendung der Proben muss ein Untersuchungsauftrag verwendet werden, welchen wir Ihnen am rechten Rand unter „Dokumente“ beigefügt haben.

Entschädigung von Schwarzwild

Wenn das Schwarzwild bei der radiologischen Untersuchung den Höchstwert von 600 Bq/kg Cs-137 Wildbret überschreitet, haben Sie als Jäger Anspruch auf Schadensausgleich nach der Ausgleichsrichtlinie zu § 38 Absatz 1 Atomgesetz.

Seit 01.01.2017 gibt es vom Bundesverwaltungsamt ein neues Antragsformular für Jäger zur Beantragung der Ausgleichzahlung.

Sie finden dieses Formular am rechten Rand dieses Artikels (Externe Links) zum Ausdrucken bzw. können sich auch unter dem angegebenen Link das Formular selbst herunterladen bzw. am PC bearbeiten und ausdrucken.

Bitte reichen Sie den komplett ausgefüllten Antrag mit dem Entsorgungsnachweis in unserem Amt ein.

Anträge mit alten Antragsformularen werden nicht mehr bearbeitet!