Inhalt
  • mündliche oder schriftliche Beantragung der Amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung
  • Probennahme und klinische Untersuchung der Bienenvölker durch Bienensachverständigen Ihrer Wahl oder einen amtlichen Tierarzt
  • Untersuchung der Proben erfolgt an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
  • nach Eingang des negativen Untersuchungsergebnisses kann die Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung ausgefertigt werden