- mündliche oder schriftliche Beantragung der Amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung
- Probennahme und klinische Untersuchung der Bienenvölker durch Bienensachverständigen Ihrer Wahl oder einen amtlichen Tierarzt
- Untersuchung der Proben erfolgt an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
- nach Eingang des negativen Untersuchungsergebnisses kann die Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung ausgefertigt werden
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