Antibiotika-Datenbank
Mit der Änderung des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) haben sich zum 01.01.2023 die Mitteilungspflichten für die Tierhalter geändert.
Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine, Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten und Bestandsuntergrenzen, unterliegen einer Mitteilungspflicht nach dem Antibiotikaminimierungskonzept (ABM).
Die Mitteilungen des Tierhalters umfassen ab 2023:
• die Nutzungsart, Bestand und Bestandsversänderungen,
• Nullmeldung, wenn in einem Halbjahr keine Antibiotika eingesetzt wurden
Die Daten müssen pro Halbjahr in die nationale Datenbank für die Verbrauchsmengenerfassung (HIT) elektronisch gemeldet werden. Die Mitteilung für das erste Kalenderhalbjahr hat jeweils spätestens bis zum 14. Juli des betreffenden Jahres und für das zweite Kalenderhalbjahr jeweils spätestens bis zum 14. Januar des Folgejahres zu erfolgen.
Der Tierhalter kann auch einen Dritten für die Eingabe der Mitteilungen benennen und diesen elektronisch in HIT hinterlegen.
Sämtliche Meldeverpflichtungen zur Anwendung von Antibiotika im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzept gehen nun von dem Tierhalter auf den Tierarzt über.
Hierbei sind die Nutzungsart und die Bestandsuntergrenze nicht mehr relevant. Der Tierarzt muss ab 01.01.2023 für die Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung (ABV) jeden Antibiotikaeinsatz bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten in der HIT Datenbank hinterlegen.
Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Tierhalter der Mitteilungspflicht unterliegen. Entscheidend sind hier bei den entsprechenden Nutzungsarten die im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres gehaltenen Tiere. Die Tabelle stellt nur eine Übersicht für den Tierhalter da und ist nicht gleichzusetzen mit den Eintragungen der Antibiotika, die der Tierarzt vorzunehmen hat.
Die bisherige Meldepflicht der Mastrinder RM1 (Kälber bis 8 Monate) und RM2 (Rinder ab 8 Monate) ist ab 2023 nicht mehr relevant.
Halter von Milchrindern und zugekauften Kälbern, Schweinen, Hühnern und Puten müssen nun Ihre Meldepflicht erkennen und Ihre Nutzungsart als mitteilungspflichtig in HIT in der Antibiotika Datenbank eintragen.
Zu beachten ist, dass zum Ende des Halbjahres (spätestens 14.07./14.01. eines jeden Jahres) der Bestand, die Bestandsveränderungen und soweit keine Antibiotika angewendet worden sind, die entsprechende Nullmeldung, zu melden sind.