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Antibiotika-Datenbank

Mit dem 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) wurde die Voraussetzung geschaffen, um ein deutschlandweit einheitliches Erfassungs- und Vergleichssystem für den Einsatz von Antibiotika bei lebensmittelliefernden Tieren zu etablieren

Tierhalter, die Rinder, Schweine oder Geflügel zu Mastzwecken gewerblich halten, müssen der zuständigen Behörde Daten über ihren Antibiotikaeinsatz melden. Auf der Grundlage der berechneten Kennzahlen kann der Tierhalter durch die zuständige Behörde zu erforderlichen Prüfungen und Maßnahmen verpflichtet werden.


Ziel ist die schrittweise Minimierung des Antibiotikaeinsatzes bei Mastrindern, Mastschweinen und Hühner- / Putenmast.

Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung ist zum einen notwendig, um Tiere zu behandeln, zum anderen muss er jedoch verantwortungsvoll geschehen, um die Ausbreitung von Antibiotika – Resistenzen zu begrenzen.

Das Infoblatt zur Antibiotikadatenbank des Landeskontrollverbandes Sachsen finden Sie hier.