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Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen umfasst das Betreiben, Einbauen, Aufstellen, Unterhalten oder Stilllegen von Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen und Herstellen, Behandeln, Verwenden von wassergefährdenden Stoffen.

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Einstufung in Wassergefährdungsklassen

Die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen bildet die Grundlage für abgestufte Sicherheitsanforderungen an die jeweilige Anlage. Sie muss vom Anlagenbetreiber vorgenommen werden, sofern ein wassergefährdender Stoff noch nicht eingestuft ist.