Das neue Wasserhaushaltsgesetz vom 31. Juli 2009 trat im Wesentlichen am 01. März 2010 in Kraft. Die Vorschriften zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen werden zukünftig in einer Bundesverordnung geregelt.
Bis zur Verabschiedung einer Vollregelung durch den Bund gilt das bisherige Landesrecht fort. Dies ist für den Freistaat Sachsen die auf Basis einer Muster-Verordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erlassene
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), bekanntgemacht im Bundesgesetzblatt vom 21.04.2017, ist am 01.08.2017 in Kraft getreten.